Allgemeine Reisebedingungen

Sehr geehrter Reisegast, bitte lesen Sie vor Ihrer Buchung unsere Reisebedingungen sorgfältig durch. Diese werden mit Abschluss des Reisevertrages dessen wirksamer Bestandteil.

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisegast den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Veranstalters (Reiseanmeldung und Reisebe- stätigung) einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden auf Grundlage der Reiseausschreibung (Katalog, Internetseite, Anzeigen, Flyer, etc.) geschlossen wer- den. Bei Vertragsschluss erhält der Reisende per Post oder E-Mail die Reisebestätigung, die auch als Bestätigung des Vertrags dient und § 651d Abs. 3 Satz 2 BGB entspricht. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder per Telefax erfolgen. Bitte prüfen Sie den Inhalt unserer Reisebestätigung bzw. Rechnung sorgfältig. Der Reisegast hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

Das Fordern oder Annehmen von Zahlungen (An- bzw. Restzahlung) des Reisenden ist nach Abschluss des Vertrags nur bei Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrags und Übermittlung des Sicherungsscheins zulässig. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises (auf volle Euro aufgerundet) nach Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines im Sinn des § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist 21 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung zur Zahlung fällig. Bei einer kurzfristigen Reiseanmeldung innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn wird der Reisepreis in voller Höhe sofort fällig, Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen.

3. Leistungen, Programme, Preise

3.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Dies gilt auch für Änderungen infolge von Druckfehlern und Irrtümern. Diese sind nur wirksam, wenn sie der Veranstalter gegenüber dem Reisenden z. B. telefonisch, durch E-Mail oder in Papierform klar, verständlich und in hervor- gehobener Weise vor Reisebeginn erklärt. Die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben hier von unberührt.
3.2. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z. B. telefonisch, durch E-Mail oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
3.3. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§ 651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB). Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (z.B. Minderung, Schadensersatz) unberührt.
3.4. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 8% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret ein- tretend einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich diese Umstände konkret berechnet auf den Reisepreis auswirken. Unterrichtet der Veranstalter den Reisenden durch E-Mail oder in Papierform etc. nicht klar und verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung spätestens bis 28 Tage vor Reisebeginn, ist die Preiserhöhung nicht wirksam.
3.5. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 28. Tag vor Reise- beginn verlangt werden. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% des Gesamtreisepreises kann der Reisegast kostenlos zurück- treten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleich- wertigen Reise des aktuellen Angebotes verlangen. Diese Rechte sind unverzüglich nach Bekanntmachung der Preiserhöhung geltend zu machen.

4. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

4.1. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
4.2. Durch den Rücktritt nach Ziff. 4.1. verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten

5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1. Der Reisegast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Veranstalter unter der in diesen Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären und sollte, wenn möglich, schriftlich erfolgen.

5.2 Tritt der Reisegast vor Reisebeginn zurück oder die Reise nicht an, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis veranlagen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet.

Rücktritt vor Reisebeginn in % vom Reisepreis

bis 40 Tage10%
von 39 bis 22 Tage30%
von 21 bis 15 Tage50%
von 14 bis 8 Tage80%
von 7 bis 1 Tage90%

Am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise  100 %

Eintrittsgelder und Tickets für Veranstaltungen gehen ausnahmslos zu Ihren Lasten.
5.3. Es bleibt dem Reisegast in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
5.4. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
5.5. Ein Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisertermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustiegs- oder Ausstiegsorts (Umbuchung) besteht für den Reise- gast nicht.
5.6. Der Reisegast kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den jeweiligen Reiseerfordernissen genügt.

6. Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen bis 28 Tage vor Reisebeginn von der Durchführung der Reise zurücktreten. Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem aktuellen Angebot anzubieten. Dieses Recht ist unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisegast auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurück.

7. Obliegenheiten des Reisegastes, Kündigung durch den Reisegast

Der Reisegast ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem Veranstalter anzuzeigen sowie zumutbar mitzuwirken, Leistungsstörungen in einer angemessenen Frist zu beheben. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt bzw. ist die Reise für den Reisegast folge eines solchen Mangels aus für den Veranstalter erkennbarem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisegast den Vertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen.
7.1. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Ersatzleistungen, Rückbeförderung etc. und Folgen konkret zu informieren und seine Beistandspflichten zu erfüllen (vgl. § 651q BGB).

8. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis be- schränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9. Ausschluss von Ansprüchen

9.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.
9.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

10.1. Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse ein- schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands.
10.2. Nach Erfüllung der Informationspflicht gemäß Ziff. 10.1. hat der Reisende selbst die Voraussetzungen für die Reiseteilnahme zu schaffen und die erforderlichen Reiseunterlagen mitzuführen, sofern sich der Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Reiseunterlagen bzw. Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.
10.3. Kann die Reise infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten werden, so ist der Reisende hierfür verantwortlich, wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist. Insofern gilt Ziff. 5. Entsprechend.

11. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reise- und Zahlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit aller Bestimmungen zur Folge. Sämtliche Angaben in unseren Prospekten entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern behält sich der Veranstalter vor. Gerichtsstand ist Frankfurt (Oder).

12. Datenschutzhinweise

12.1. Mit der Anerkennung der Reisebedingungen bestätigt der Kunde, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat. Die Datenschutzhinweise sind online unter www.schlaubetours.de einsehbar oder werden Ihnen auf Nachfrage bei Buchungsanfrage zur Verfügung gestellt. Die Sicherheit bei Übermittlungen von E-Mails kann nicht garantiert werden. Via E-Mail übermittelte Informationen können abgefangen oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werd- en, verspätet oder unvollständig ankommen oder Viren enthalten. Der Reiseveranstalter übernimmt daher keine Gewähr für Irrtürmer oder Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf die Übermittlung via E-Mail zurückzuführen sind. So- fern Sie uns Ihre E-Mail-Adresse überlassen bzw. selbst unverschlüsselte Mails zusenden, gehen wir von einer eigenverantwortlichen Wahl aus, die oben genannten Risiken einzugehen. Reisevermittler: wie Reiseveranstalter Kontaktadresse für Beistand und Mängelanzeige: Kundengeldabsicherer: R + V Versicherung, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611- 533 95 19.

Herausgeber Reiseveranstalter ist: SCHLAUBE-TOURS GmbH

Geschäftsführer: Michael Lange
Gerhard-Neumann-Straße 1
15236 Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335/387 29 50
Telefax: 0335/387 29 49
E-Mail: info@schlaube-tours.de

Stand der Drucklegung: Dezember 2022, Bildquellen: © Adobe Stock